Berufsabschluss
Weitere Bildungsangebote: Weiterbildung & Umschulung
Die Ausbildung zum Pflegefachmann / Pflegefachfrau (m/w/d) in Dresden führt die Berufe der Alten-, Gesundheits- und Kranken- sowie Kinderkrankenpflege zusammen.
In drei Jahren (Vollzeit) oder bis zu fünf Jahren (Teilzeit) werden Auszubildende in allen Pflegebereichen ausgebildet, inklusive Praktika in verschiedenen Versorgungsbereichen.
oder
Alternative
Aussichten
Wachsende Nachfrage in der Pflegebranche; breites Spektrum an Einsatzbereichen.
Diverse Fortbildungen für Spezialisierungen und Aufstiegschancen.
Tätigkeitsfelder in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehakliniken bis hin zu Hospizen.
Bedeutungsvolle Arbeit mit täglicher Anerkennung und persönlicher Bereicherung.
Ein unterstützendes Umfeld, das Wohlwollen und persönliches Interesse an jedem Schüler betont.
Vielfältige Einblicke durch ein breites Spektrum an Praktika in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen.
Modern ausgestattete Unterrichtsräume und Technologien, die ein effektives Lernumfeld schaffen.
Engagierte Lehrkräfte und ein lebendiges, kulturell bereicherndes Umfeld fördern das Lernen.
Der Bewerbungsprozess bei Semper ist von der ersten Informationsfindung bis zur finalen Entscheidung transparent und klar strukturiert.
Schulvertrag & Ausbildungsvertrag mit einem unserer Kooperationspartner (ggf. andere Pflegeeinrichtung) und offizieller Ausbildungsbeginn.
Die Berufsfachschule für Pflegeberufe Dresden bietet eine zukunftsweisende Ausbildung im Pflegebereich. Mit einem Fokus auf ganzheitlicher Pflege vermittelt die Schule fundiertes Wissen und praktische Fertigkeiten in modern ausgestatteten Klassenräumen.
Hier werden Engagement und Gemeinschaftsgeist großgeschrieben, um die Auszubildenden bestmöglich auf ihre berufliche Laufbahn vorzubereiten.
Überdies profitieren die Schüler von der zentralen Lage Dresdens, mit einem äußerst bereichernden Umfeld.
FAQ
Die Ausbildung integriert Bereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege und befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen.
Die Vollzeitausbildung dauert drei Jahre, während die Teilzeitausbildung bis zu fünf Jahre in Anspruch nehmen kann.
Auszubildende absolvieren praktische Einsätze in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten, pädiatrischen Einrichtungen sowie in der psychiatrischen Pflege.
Absolventen erhalten den Berufsabschluss „Pflegefachmann/-fachfrau“. Der Abschluss ist EU-weit anerkannt und ermöglicht vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Pflege.
Absolventen finden vielfältige Berufsmöglichkeiten in allen Versorgungsbereichen der Pflege und haben die Möglichkeit zur weiteren Spezialisierung und akademischen Weiterbildung.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung für angehende Pflegefachmänner und -fachfrauen wird individuell im Ausbildungsvertrag festgelegt. Da es in der Pflegebranche keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gibt, kann das Gehalt je nach Bundesland und Ausbildungseinrichtung variieren.
Für Auszubildende, die ihre Ausbildung in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes absolvieren, gelten die Sätze des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes im Bereich Pflege (TVAöD – Pflege, Stand 2019). Diese sind wie folgt gestaffelt:
Im 1. Ausbildungsjahr:
1.140,69 Euro
Im 2. Ausbildungsjahr:
1.202,07 Euro
Im 3. Ausbildungsjahr:
1.303,38 Euro
Für den Besuch unserer Schule wird kein Schulgeld erhoben, da die Finanzierung über den Pflegefond erfolgt.
Ausbildungen
Weiterbildungen
Termine
Sonstiges
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Für staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft gilt auch dies nur im Rahmen ihrer Beleihung mit Hoheitsrechten (Abhalten von Prüfungen, Zeugniserteilung).
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