Berufsabschluss
Die zweijährige Vollzeit- oder dreijährige Teilzeitausbildung an unserer Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe in Dresden bereitet dich optimal auf eine Tätigkeit in der Pflege vor. Gemeinsam mit unseren Praxispartnern gestalten wir eine praxisnahe, abwechslungsreiche und zukunftssichere Ausbildung im Bereich Medizin und Pflege.
Mit dem Abschluss als Krankenpflegehelfer (m/w/d) erwirbst du fundierte pflegerische Kompetenzen und entwickelst ein professionelles Pflegeverständnis.
Ausbildungsinhalte
Voraussetzungen
Hinweis
Aussichten
Mit deinem Abschluss stehen dir zahlreiche Einsatzmöglichkeiten offen – von Krankenhäusern über Pflegeheime bis hin zu ambulanten Pflegediensten. Die wachsende Nachfrage nach qualifizierten Pflegekräften bietet dir langfristige Berufsperspektiven.
Nach deiner Ausbildung hast du die Möglichkeit, dich weiterzubilden oder eine verkürzte Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau zu absolvieren. Weitere Spezialisierungen in der Alten-, Kinder- oder Intensivpflege sind ebenfalls möglich.
Je nach deinen Interessen kannst du in verschiedenen Bereichen der Pflege arbeiten, darunter stationäre Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Rehabilitationszentren oder ambulante Dienste.
Die Arbeit in der Pflege ist sinnstiftend und gesellschaftlich wertvoll. Du begleitest Menschen in herausfordernden Lebensphasen, leistest einen direkten Beitrag zu ihrem Wohlbefinden und erhältst täglich Anerkennung für deine Arbeit.
Vorteile
Deine Ausbildung zum Krankenpflegehelfer (m/w/d) an der Berufsfachschule für Pflegeberufe Dresden bietet zahlreiche Vorteile:
Während deiner Ausbildung wirst du in einem unterstützenden Umfeld begleitet, das deine persönliche und fachliche Entwicklung fördert.
Durch die enge Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen erhältst du wertvolle Praxiseinblicke und sammelst berufliche Erfahrungen in unterschiedlichen Pflegebereichen.
Moderne Unterrichtsräume, praxisnahe Lehrmethoden und eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis sorgen für eine zukunftsorientierte Ausbildung.
Kleine Lerngruppen und engagierte Lehrkräfte ermöglichen eine intensive Betreuung und eine gezielte Unterstützung während deiner gesamten Ausbildungszeit.
Ablauf
Der Bewerbungsprozess an der Semper Berufsfachschule ist von der ersten Informationsfindung bis zur finalen Entscheidung transparent und klar strukturiert.
Schulvertrag & Ausbildungsvertrag mit einem unserer Kooperationspartner (ggf. andere Pflegeeinrichtung) und offizieller Ausbildungsbeginn.
Schule
Die Berufsfachschule für Pflegeberufe Dresden bietet dir eine praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung im Pflegebereich. Mit einem Fokus auf grundlegende pflegerische Tätigkeiten erwirbst du sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fertigkeiten, die du direkt im Pflegealltag anwenden kannst.
Engagement und Gemeinschaftsgeist stehen bei uns im Mittelpunkt, sodass du in einer unterstützenden Lernumgebung optimal auf deine berufliche Zukunft vorbereitet wirst.
Dank der zentralen Lage in Dresden profitierst du von einer guten Erreichbarkeit und einem inspirierenden sozialen Umfeld, das deine Ausbildung bereichert.
FAQ
Die Ausbildung beginnt jährlich zum sächsischen Schuljahresbeginn.
Wir bieten die Ausbildung in Vollzeit (2 Jahre) oder in Teilzeit (3 Jahre) an.
Ja, du kannst Schüler-BAföG oder Bildungsgutscheine beantragen. Bei einem Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung erhältst du zudem eine Ausbildungsvergütung.
Ja, eine Verkürzung um bis zu ein Jahr ist möglich, wenn du bereits relevante Berufserfahrung hast. Dies muss beim Landesamt für Schule und Bildung beantragt werden.
Du kannst direkt in den Pflegeberuf einsteigen oder eine verkürzte Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau anschließen.
Weiterbildungen
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Für staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft gilt auch dies nur im Rahmen ihrer Beleihung mit Hoheitsrechten (Abhalten von Prüfungen, Zeugniserteilung).
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