Berufsabschluss
Weitere Bildungsangebote: Ausbildung Technischer Assistent für Informatik mit Fachhochschulreife (Gera)
Die zweijährige Ausbildung an den Semper Schulen in Gera verbindet kreatives Design mit technischem Know-how, führt zum Berufsabschluss als Gestaltungstechnischer Assistent und ermöglicht den Erwerb der Fachhochschulreife.
oder
Aussichten
Absolventen finden Einsatzmöglichkeiten in den Bereichen Marketing, Werbung, Gestaltung, Eventmanagement und mehr.
Viele Absolventen studieren weiter in Bereichen wie Grafikdesign, Fotografie oder Produktdesign.
Grundlagen für kreative und technische Tätigkeiten in der Designbranche.
Praxisorientierte Fähigkeiten und Kenntnisse für den direkten Einstieg in die Berufswelt.
Die Entscheidung, die Ausbildung zum Gestaltungstechnischen Assistenten an den Semper Schulen in Gera zu absolvieren, bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
Erwerb des Berufsabschlusses als Gestaltungstechnischer Assistent und Fachhochschulreife in 2,5 Jahren.
Engagierte Dozenten und Lehrer schaffen eine enge Verbindung von Theorie und Praxis, verstärkt durch echte Projekte.
Zugriff auf neueste Technologien und Software einschließlich iMac-Pool, passend zu aktuellen Branchenstandards.
Förderndes Umfeld mit Gemeinschaftssinn und individueller Betreuung ergänzt durch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie Schüler-BAföG.
Vertragsunterzeichnung und offizieller Ausbildungsbeginn.
Die Semper Schulen in Gera sind eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung in privater Trägerschaft, die sich der hohen Bildungsstandards des Freistaats Thüringen verpflichtet fühlt. Mit einer engagierten Lehrerschaft und einem klaren Bildungskonzept bieten sie eine fundierte Ausbildung in den Bereichen Gestaltung und Informatik.
FAQ
Der Bewerbungsprozess an den Semper Schulen in Gera ist unkompliziert. Zunächst füllen Sie das Anmeldeformular aus. Nachdem Sie eine Rückmeldung von der Schule erhalten haben, folgt eine Schulbesichtigung und ein Informationsgespräch, bei dem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vorlegen.
Während des Informationsgesprächs sollten Sie alle relevanten Bewerbungsunterlagen vorlegen. Dies muss Zeugnisse, Lebenslauf und eine Mappe mit 10-15 kreativen Arbeiten umfassen.
Der genaue Zeitrahmen kann variieren, aber in der Regel erhalten Sie nach dem Ausfüllen des Anmeldeformulars zeitnah eine Rückmeldung von der Schule.
Für die Ausbildung zum Gestaltungstechnischen Assistenten benötigen Sie einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss. Zudem sollten Sie Interesse und Leidenschaft für das kreative Gestalten sowie Engagement und Ideenreichtum mitbringen.
Die Ausbildung zum Gestaltungstechnischen Assistenten dauert 2 Jahre, inklusive Praktikum. Wenn Sie zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben möchten, beträgt die Ausbildungsdauer 2,5 Jahre, inklusive Praktika.
Um eine angenehme Lernumgebung zu gewährleisten, streben wir an, maximal 22 Schülerinnen und Schüler pro Klasse aufzunehmen. Dadurch können wir eine individuelle Betreuung und interaktive Lernmöglichkeiten sicherstellen.
Für den Besuch unserer Schule wird ein Schulgeld erhoben. Hier sind bereits notwendige Schulmaterialien enthalten, sodass keine zusätzlichen Kosten für Bücher oder andere Lernmittel anfallen. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Schule BAföG-berechtigt ist. Das bedeutet, dass Schüler, die die Voraussetzungen erfüllen, finanzielle Unterstützung beantragen können, um die Kosten des Schulbesuchs zu erleichtern. Weitere Informationen zur Beantragung von BAföG und zu den Kosten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Termine
Sonstiges
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Für staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft gilt auch dies nur im Rahmen ihrer Beleihung mit Hoheitsrechten (Abhalten von Prüfungen, Zeugniserteilung).
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