Berufsabschluss
Weitere Bildungsangebote: Ausbildung Ergotherapeut (Leipzig)
Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher an der Fachschule für Sozialwesen in Leipzig verbindet theoretische Inhalte mit praktischen Erfahrungen und ermöglicht dir den Abschluss als »Bachelor Professional« im Bereich der Sozialpädagogik.
Du hast die Möglichkeit, dich zweimal im Jahr für einen Wahlpflichtbereich zu entscheiden, zum Beispiel:
Auch eine Englisch-Zertifikatsprüfung im zweiten Ausbildungsjahr ist möglich.
Die berufspraktische Ausbildung beinhaltet drei 11-wöchige Blockpraktika in verschiedenen Einrichtungen, darunter Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe sowie ein Tätigkeitsfeld nach Wahl im dritten Jahr.
Voraussetzungen
Aussichten
Als Erzieher kannst du in verschiedenen Einrichtungen tätig sein, darunter Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Schulen.
Mit dem Abschluss als »Bachelor Professional« eröffnen sich dir weiterführende Karrieremöglichkeiten, wie beispielsweise die Leitung einer Kindertagesstätte oder die Aus- und Weiterbildung angehender Erzieher.
Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an qualifizierten Erziehern sind deine Berufsaussichten in diesem Bereich generell hervorragend.
Die Arbeit als Erzieher ermöglicht dir, einen wertvollen Beitrag zur persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu leisten und deren Zukunft aktiv mitzugestalten.
Erfahrenes Lehrpersonal und innovative Lehrmethoden wie Projektarbeiten und Rollenspiele sind feste Bestandteile des Unterrichts.
Moderne Klassenräume und spezialisierte Einrichtungen unterstützen dich in einer umfassenden Bildung.
Vielfältige Kunst- und Bewegungsangebote fördern deine individuelle Entwicklung. Alle Auszubildenden können außerdem kostenlos ein fachspezifisches Englisch-Zertifikat erwerben.
Regelmäßige Exkursionen und Projekte wie das DAT-Projekt und das Weidentippi-Projekt fördern dein praktisches Lernen.
Vertragsunterzeichnung und offizieller Ausbildungsbeginn.
Die Fachschule für Sozialwesen in Leipzig ist eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung in privater Trägerschaft. Wir sind den hohen Bildungsstandards des Freistaates Sachsen verpflichtet und bieten dir eine fundierte Ausbildung in den Bereichen Ergotherapie und Sozialwesen.
Unsere Schule befindet sich im Herzen von Leipzig und verfügt über moderne Klassenräume sowie eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung, die dir den Zugang erleichtert.
Unser Lehrerteam besteht aus motivierten und praxiserfahrenen Akademikern, die sich darauf konzentrieren, dich durch eine Kombination aus theoretischem Wissen und praktischen Erfahrungen optimal auf deine berufliche Zukunft vorzubereiten.
FAQ
Für Personen mit Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss:
Für Personen mit Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit und Soziales:
Für Personen mit Fachhochschulreife aller Fachrichtungen oder allgemeiner Hochschulreife (Abitur):
Gemeinsame Eignungsnachweise für alle Bewerber:
Absolventen können in verschiedenen Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Jugendzentren tätig werden und leisten einen grundlegenden Beitrag zur Bildung und Betreuung junger Menschen.
Die Schule bietet moderne Klassenräume mit digitaler Ausstattung.
In den Bereichen Kunstpädagogik, Theaterpädagogik und Bewegungspädagogik können die Auszubildenden ihre Fähigkeiten erweitern.
Die 11-wöchigen Pflichtpraktika werden durch weitere Exkursionen und Projekte erweitert und vervielfältigen/multiplizieren die praktische Erfahrungen.
Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Es entstehen lediglich Kosten für besondere ausbildungsrelevante Medien.
Die Schule bietet Informationen zu möglichen finanziellen Unterstützungen wie BAföG an. Interessierte können sich direkt an die Verwaltung wenden, um entsprechende Details zu erfahren.
Ansprechpartner
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Für staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft gilt auch dies nur im Rahmen ihrer Beleihung mit Hoheitsrechten (Abhalten von Prüfungen, Zeugniserteilung).
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