Berufsfachschule für Ergotherapie Görlitz
Umschulung zur Pflegefachkraft (m/w/d)
Pflegefachkraft
Die Umschulung zur Pflegefachkraft bei uns in Görlitz eröffnet den Weg in einen anspruchsvollen Beruf, der sowohl Engagement als auch Einfühlungsvermögen verlangt.
Mit Einführung der „Generalistischen Pflegeausbildung“ 2020 wurden die drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen „Gesundheits- und Krankenpflege“, „Altenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ in einer Ausbildung vereint. Diese neue Form der Ausbildung befähigt Sie, Menschen aller Altersstufen zu pflegen.
Als Pflegefachkraft tragen Sie Verantwortung für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.
Praxisanleitung
SEMINARZIELE
Die Weiterbildung hat das Ziel, Pflegefachkräfte für eine Tätigkeit als Praxisanleiter in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen vorzubereiten.
SEMINARINHALTE
Die Ausbildung erfolgt auf der Basis des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und Altenpflegeberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 und der Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen.
Jeder Abschnitt der Ausbildung wird mit Leistungspunkten bewertet. Diese werden bei nachfolgenden Qualifizierungen anerkannt.
THEMENÜBERBLICK
- Ein professionelles Berufsverständnis als praxisanleitende Person entwickeln
- Beziehungen individuell wahrnehmen und Gestalten
- Die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten, durchführen, evaluieren und Qualität sichern
- Prüfen und Bewerten
- Lernortkooperation mitgestalten
- Achtsam sein und verantwortungsvoll handeln
Abschlussprüfungen
Die Prüfung ist zu erbringen in den Modulen nach Anlage 3 der Weiterbildungsverordnung (SächsGVBl. 2007 Nr. 8, S. 209 Fsn-Nr.: 253-8.1.)
(2) Gegenstand der Prüfung sind die in den Modulen nach Anlage 3 vorgegebenen Prüfungsformate. (SächsGVBl. 2007 Nr. 8, S. 209 Fsn-Nr.: 253-8.1)
Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen (PDL)
SEMINARZIELE
Die Weiterbildung hat das Ziel, Pflegefachkräfte für eine Leitungstätigkeit im Unternehmen vorzubereiten.
SEMINARINHALTE
Die Ausbildung erfolgt auf der Basis des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und Altenpflegeberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 und der Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen.
Jeder Abschnitt der Ausbildung wird mit Leistungspunkten bewertet. Diese werden bei nachfolgenden Qualifizierungen anerkannt.
THEMENÜBERBLICK
A. Theoretischer und praktischer Unterricht
- Management, Betriebswirtschaft und Organisation
- Sozialwissenschaft
- Humanwissenschaft
- Pflegewissenschaft, Pflegeorganisation, Pflegefachwissen
- Qualitätsmanagement
- Rechtslehre
B. Praktische Weiterbildung
- Praxisweiterbildung entsprechend Praxisauftrag mit Präsentationsphasen
Abschlussprüfungen
Die Prüfungen umfassen schriftliche Teile in jedem Modul, eine Facharbeit sowie ein Kolloquium.
In der Facharbeit ist die erworbene Führungs- und Leitungskompetenz anhand konkreter Beispiele, insbesondere aus der Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung, Beratung von Patienten oder Bewohnern und von Angehörigen sowie aus der Planung, Durchführung und Dokumentation von Leitungsaufgaben darzustellen.
Fortbildung von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen nach § 53c SGB XI
SEMINARZIELE
Die zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams, damit die Betreuungs- und Lebensqualität der Anspruchsberechtigten verbessert wird. Dazu ist es notwendig, sich theoretische und praktische Kenntnisse anzueignen, damit auf Augenhöhe gearbeitet werden kann.
Der Teilnehmer erlangt Kompetenzen zur Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in der Betreuung. Dabei verfügt der Teilnehmer über ein entsprechendes Fachwissen. Er verfügt über ein Spektrum von Fertigkeiten und kann mit anderen Bereichen zusammenarbeiten. Der Teilnehmer wird befähigt, das Wissen der Module in der Betreuungstätigkeit am Klienten zu beobachten und damit weiter zu vertiefen.
SEMINARINHALTE
Die Anpassungsqualifizierung basiert auf der Basis der Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016. Diese beträgt insgesamt 240 Stunden.
THEMENÜBERBLICK
Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen
Umfang: 100 Unterrichtsstunden,
Inhalte:
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion und den Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen, somatische Erkrankungen und deren Behandlungsmöglichkeiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
- Hygieneanforderungen
- Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
Modul 2: Betreuungspraktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung
Umfang: 2 Wochen,
Inhalte:
- Einarbeitung unter Anleitung und Begleitung
- Übernahme von Aufgaben unter Anleitung
- Selbständige Ausführung von Tätigkeiten
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen
Umfang: 60 Unterrichtsstunden,
Inhalte:
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen
- Rechtskunde
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre unter besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
- Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
- Kommunikation
Fortbildung von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (2-tägiger Auffrischungskurs, mindestens einmal jählich)
SEMINARZIELE
Sie frischen Ihre Kenntnisse zur Betreuung und Begleitung von Pflegebedürftigen auf bzw. erweitern diese nach aktuellem Wissensstand.
SEMINARINHALTE
Die Anpassungsqualifizierung basiert auf der Basis der Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016. Diese beträgt insgesamt 16 Stunden.
THEMENÜBERBLICK
- Auffrischung zu aktuellen Krankheitsbildern
- Umgang/Kommunikation mit Pflegebedürftigen nach individuellem Krankheitsgeschehen (z.B. Validation, Kommunikation mit psych. Kranken, etc.)
- Betreuungsanregungen (z.B. Aromapflege, Basale Stimulation, Einzel- und Gruppenangebote)
- Reflexion und Dokumentationsbesonderheiten
Behandlungspflege für Nichtfachkräfte in der ambulanten Pflege
SEMINARZIELE
Ambulante Pflegedienste haben die Möglichkeit, mit der AOK Plus, den BKKs sowie der Knappschaft Versorgungsverträge abzuschließen, welche es erlauben, die Behandlungspflege der Leistungsgruppe 1 von „geschulten und geeigneten“ Pflegehilfskräften durchführen zu lassen.
SEMINARINHALTE
Sie erhalten das theoretische Wissen zu verschiedenen Behandlungspflegen und können es in praktischen Übungen vertiefen.
THEMENÜBERBLICK
- Thrombose, Diabetes mellitus, Hyper- und Hypotonie, Durchblutungsstörungen
- Krankenbeobachtung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Subkutane Injektion
- Richten und Verabreichen von Medikamenten und Arzneimittellehre
- Auflegen von Kälteträgern
- Augentropfen
- medizinische Einreibungen
- Versorgung bei PEG
- Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen
- rechtliche Rahmenbestimmungen
- Dokumentation
Semper Bildungsakademie gGmbH, Schulteil Görlitz
Rauschwalder Str.43
02826 Görlitz
Sekretariat
Frau Jackisch
Mail: s.jackisch@semper-schulen.de
Telefon: 03581 76780
Ihr Ansprechpartner
Frau Dohlien
Telefon: 03581 76780