Berufsfachschule für Ergotherapie Görlitz

Umschulung zur Pflegefachkraft (m/w/d)

Pflegefachkraft

Die Umschulung zur Pflegefachkraft bei uns in Görlitz eröffnet den Weg in einen anspruchsvollen Beruf, der sowohl Engagement als auch Einfühlungsvermögen verlangt.

Mit Einführung der „Generalistischen Pflegeausbildung“ 2020 wurden die drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen „Gesundheits- und Krankenpflege“, „Altenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ in einer Ausbildung vereint. Diese neue Form der Ausbildung befähigt Sie, Menschen aller Altersstufen zu pflegen.

Als Pflegefachkraft tragen Sie Verantwortung für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.

Praxisanleitung

SEMINARZIELE

Die Weiterbildung hat das Ziel, Pflegefachkräfte für eine Tätigkeit als Praxisanleiter in Pflege- und Ge­sundheitseinrichtungen vorzubereiten.

SEMINARINHALTE

Die Ausbildung erfolgt auf der Basis des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und Altenpflegeberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 und der Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen.

Jeder Abschnitt der Ausbildung wird mit Leistungspunkten bewertet. Diese werden bei nachfolgenden Qualifizierungen anerkannt.

THEMENÜBERBLICK

Abschlussprüfungen

Die Prüfung ist zu erbringen in den Modulen nach Anlage 3 der Weiterbildungsverordnung (SächsGVBl. 2007 Nr. 8, S. 209 Fsn-Nr.: 253-8.1.)

(2) Gegenstand der Prüfung sind die in den Modulen nach Anlage 3 vorgegebenen Prüfungsformate. (SächsGVBl. 2007 Nr. 8, S. 209 Fsn-Nr.: 253-8.1)

Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen (PDL)

SEMINARZIELE

Die Weiterbildung hat das Ziel, Pflegefachkräfte für eine Leitungstätigkeit im Unternehmen vorzubereiten.

SEMINARINHALTE

Die Ausbildung erfolgt auf der Basis des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und Altenpflegeberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 und der Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen.

Jeder Abschnitt der Ausbildung wird mit Leistungspunkten bewertet. Diese werden bei nachfolgenden Qualifizierungen anerkannt.

THEMENÜBERBLICK

A. Theoretischer und praktischer Unterricht

B. Praktische Weiterbildung

Abschlussprüfungen

Die Prüfungen umfassen schriftliche Teile in jedem Modul, eine Facharbeit sowie ein Kolloquium.

In der Facharbeit ist die erworbene Führungs- und Leitungskompetenz anhand konkreter Beispiele, insbesondere aus der Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung, Beratung von Patienten oder Bewohnern und von Angehörigen sowie aus der Planung, Durchführung und Dokumentation von Leitungsaufgaben darzustellen.

Fortbildung von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen nach § 53c SGB XI

SEMINARZIELE

Die zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams, damit die Betreuungs- und Lebensqualität der Anspruchsberechtigten verbessert wird. Dazu ist es notwendig, sich theoretische und praktische Kenntnisse anzueignen, damit auf Augenhöhe gearbeitet werden kann.

Der Teilnehmer erlangt Kompetenzen zur Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in der Betreuung. Dabei verfügt der Teilnehmer über ein entsprechendes Fachwissen. Er verfügt über ein Spektrum von Fertigkeiten und kann mit anderen Bereichen zusammenarbeiten. Der Teilnehmer wird befähigt, das Wissen der Module in der Betreuungstätigkeit am Klienten zu beobachten und damit weiter zu vertiefen.

SEMINARINHALTE

 

Die Anpassungsqualifizierung basiert auf der Basis der Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016. Diese beträgt insgesamt 240 Stunden.

 

THEMENÜBERBLICK

Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen

Umfang: 100 Unterrichtsstunden,

Inhalte:

Modul 2: Betreuungspraktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung

Umfang: 2 Wochen,

Inhalte:

Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen

Umfang: 60 Unterrichtsstunden,

Inhalte:

Fortbildung von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (2-tägiger Auffrischungskurs, mindestens einmal jählich)

SEMINARZIELE

Sie frischen Ihre Kenntnisse zur Betreuung und Begleitung von Pflegebedürftigen auf bzw. erweitern diese nach aktuellem Wissensstand.

SEMINARINHALTE

Die Anpassungsqualifizierung basiert auf der Basis der Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016. Diese beträgt insgesamt 16 Stunden.

THEMENÜBERBLICK

Behandlungspflege für Nichtfachkräfte in der ambulanten Pflege

SEMINARZIELE

Ambulante Pflegedienste haben die Möglichkeit, mit der AOK Plus, den BKKs sowie der Knappschaft Versorgungsverträge abzuschließen, welche es erlauben, die Behandlungspflege der Leistungsgruppe 1 von „geschulten und geeigneten“ Pflegehilfskräften durchführen zu lassen.

SEMINARINHALTE

Sie erhalten das theoretische Wissen zu verschiedenen Behandlungspflegen und können es in praktischen Übungen vertiefen.

THEMENÜBERBLICK

Termine
KONTAKT

Semper Bildungsakademie gGmbH, Schulteil Görlitz

Rauschwalder Str.43

02826 Görlitz

 

Sekretariat

Frau Jackisch

Mail: s.jackisch@semper-schulen.de

Telefon: 03581 76780

 

Ihr Ansprechpartner 
Frau Dohlien
Telefon: 03581 76780

Mail: b.dohlien@semper-schulen.de

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